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Unter
welchen Voraussetzungen ist der Einsatz von Mediation sinnvoll? Mediation
ist ein Konfliktlösungsverfahren, das prinzipiell für alle Konflikte anwendbar
ist. Dennoch sollten einige Voraussetzungen gegeben sein, um die
Erfolgsaussichten des Verfahrens zu erhöhen oder den Einsatz der Mediation
überhaupt erst zu ermöglichen:
Freiwilligkeit
Die freiwillige Teilnahme aller Beteiligten ist eine unabdingbare
Voraussetzung für die Einleitung eines Mediationsverfahrens.
Fairness
Alle Beteiligten sollten anerkennen, dass sie miteinander Probleme haben
und grundsätzlich an einer fairen Lösung des Konfliktes interessiert
sein.
Mitarbeit
Mediation ist ein patizipatives Verfahren. Die aktive,
eigenverantwortliche Mitarbeit aller Konfliktparteien an der Lösungsfindung ist
für den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens notwendig.
Nachhaltigkeit
Mediation ist ein zukunfts- und lösungsorientiertes Verfahren, das nicht
nur einen aktuellen Konflikt lösen will, sondern durch Erhöhung der
Konfliktkompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Teilnehmer auch eine stabile
Basis für eine zukünftige Zusammenarbeit legen soll.
Daraus folgt, dass die Erfolgsaussichten umso besser sind, je größer das
Interesse der Beteiligten an einer konstruktiven Zusammenarbeit in der Zukunft
ist.
Vertraulichkeit
Für ein konstruktives Arbeitsklima im Mediationsverfahren ist es
unerlässlich, dass alle Beteiligten Informationen, die sie im Mediationsverfahren erhalten,
vertraulich behandeln.
Die Mediatoren sind auch gesetzlich zur Verschwiegenheit und zur vertraulichen
Behandlung aller das Verfahren betreffenden Unterlagen verpflichtet. Mediation
sollte nicht eingesetzt werden, wenn ...
...
wenn einer der Beteiligten nicht bereit ist, sich auf das Verfahren
einzulassen.
...
wenn lediglich geklärt werden soll, wer Recht hat - das ist Aufgabe von
Gerichten und/oder Sachverständigen.
...
wenn die Beteiligten die Verantwortung für die Lösung ihres Konfliktes nicht
selbst übernehmen wollen. Kosten Im
Gegensatz zu Gerichtsverfahren sind die Kosten der Mediation vom Streitwert unabhängig.
Sie werden nach Zeitaufwand des Mediators verrechnet. Die
Höhe des Stundensatzes richtet sich nach der Komplexität des Falles (Anzahl
der Beteiligten, Art des Konfliktes, Anzahl der eingesetzten Mediatoren). Die
Kosten der Mediation werden grundsätzlich zwischen den Beteiligten aufgeteilt.
Über die Art der Aufteilung einigen sich die Konfliktparteien im Verfahren.
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